An Wochenenden und Feiertagen, Abendstunden und Nachts gibt es
diensthabene Praxen, die nur für gesetzlich definierte Notfälle öffnen. In der
Zeit von 10-12 und 17-19 Uhr sind diese Praxen am Wochenende /
Feiertagen besetzt. Für den Spät- und Nachtbereitschaftsdienst muss die
diensthabene Praxis immer telefonisch kontaktiert werden